RA Gerald Schoerm - Ihr Rechtsanwalt im Rhein-Neckar-Kreis

Familienrecht und Erbrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Mein Bestreben ist es, in dieser für die Parteien schwierigen Zeit die Rechte meiner Mandanten kosequent, aber mit der gebotenen Rücksicht­nahme auf deren Umfeld, insbesondere auf Kinder, zu vertreten und durchzusetzen.

Ich vertrete und berate Sie insbesondere vor oder nach der Ehe­schließung, bei der Verfassung eines Ehevertrags oder dem Entwurf von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften. Ich betreue Sie während des Scheidungsverfahrens und berate Sie hinsichtlich der Folgesachen Unterhalt, elterliche Sorge, Zugewinn, Hausrat und Ehewohnung.

Ich bin Ihnen behilflich bei der Aufsetzung letztwilliger Verfügungen, Vermögensübertragungen an Ehegatten oder Kinder sowie der Durchsetzung Ihrer Pflichteils- und Pflichteilsergänzungsansprüche.

 


Tätigkeiten insbesondere in folgenden Gebieten

•  Trennungsunterhalt
•  Nachehelicher Unterhalt
•  Vorsorgeunterhalt
•  Kindesunterhalt
•  Umgangsrecht
•  Sorgerecht
•  Ehevertrag
•  Scheidungsvereinbarung
•  Scheidung
•  Versorgungsausgleich
•  Zugewinnausgleich
•  Hausrat
•  Testament
•  Pflichtteil


Hilfe bei  Trennung · Scheidung · Unterhalt · Sorgerecht · Aufenthaltsbestimmungsrecht · Umgangsrecht · Alleinerbe · Pflichtteil · Pflichteilsergänzung · Schenkung