RA Gerald Schoerm - Ihr Rechtsanwalt im Rhein-Neckar-Kreis

Baurecht und Immobilienrecht

Zu meinen Mandanten im Bau- und Immobilienrecht zählen kleine und mittelständische Handwerks­betriebe, Bauträger und private Bauherren. Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das private Baurecht von der Ausarbeitung oder Kontrolle eines Werkvertrags über die Verhandlungen mit Handwerksbetrieben bis hin zur Abnahme des Bauvorhabens.

Ich vertrete Sie im selbständigen Beweisverfahren ebenso wie in Schiedsgerichts- oder in gerichtlichen Verfahren zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder Abwehr ungerechtfertigter Forderungen.

 


Tätigkeitsschwerpunkte in diesem Rechtsgebiet

•  BGB-Werkvertrag
•  VOB-Werkvertrag
•  Abnahme
•  Gewährleistung
•  Vertragsstrafe
•  Rücktritt
•  Kündigung
•  Gewährleistungsausschluss
•  Immobilienkaufvertrag


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